Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

A. Geltungsbereich
B. Eventlocation
C. Gesonderte Bestimmungen im Rahmen der Brennwerkstatt
D. Lieferungen & Elektronischer Geschäftsverkehr
E. Schlussbestimmungen

A. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträge für die mietweise Überlassung der Veranstaltungsräume der Eventlocation und auf dem Gelände von STENGs Landgut am Rotenberg (nachfolgend Vermieter/Vertragspartner /Eventlocation/Destillerie Steng genannt). Im Sinne dieser AGB wird der Mieter auch als Veranstalter bezeichnet.

1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter sich mit ihnen ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.3. Darüber hinaus gelten die AGB für alle Lieferungen von STENGs Landgut am Rotenberg, im elektronischen Geschäftsverkehr und für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren und/oder Leistungen abschließt.

1.4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragspartner
2.1 Ein Kaufvertrag kommt zustande mit der Destillerie Steng, Im Rotenberg 1, 74348 Lauffen, vertreten durch den Geschäftsführer Gebhard Steng. In dessen Abwesenheit handeln Bärbel Kraft und Dennis Hofmann in seinem Auftrag und mit voller Berechtigung.

B. Eventlocation

3. Mietvereinbarungen
3.1. Falls der Mieter nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

3.2. Raumreservierungen sowie vereinbarte Leistungen werden mit der Vertragsunterzeichnung für beide Parteien bindend. Zudem werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Eine Kaution wird nicht verlangt.

3.3. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist mit dem Vermieter abzustimmen. Sämtliches Material soll nach der Veranstaltung wieder mitgenommen werden. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Dies gilt auch für eingebrachte Wertgeschenke. Eingebrachte Gestaltungselemente müssen schwer entflammbar imprägniert sein.

3.4. Das Anbringen von Nägel, Reisnägel oder Kleber jeglicher Art ist sowohl an den Wänden als auch den Glasflächen untersagt.

3.5 Von dritten eingebrachte Einrichtungen und Gegenstände (Dekoration, Musikanlage, Fotobox etc.) müssen direkt nach der Veranstaltung mitgenommen werden. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, ist eine Abstimmung mit dem Vermieter vor der Veranstaltung notwendig. Auch für diese Gegenstände übernimmt die Location keine Haftung.

3.6 Eine Unter- bzw. Weitervermietung der Veranstaltungsräume ist nicht gestattet.

3.7 Die Eventlocation steht dem Mieter ab dem Morgen des Veranstaltungstags zur Verfügung. Insofern am Vortag keine Veranstaltung stattfindet ist eine frühere Nutzung möglich.

3.8 Die Nutzung der Eventlocation ist bis 5 Uhr gestattet. Der letzte Getränkeausschank findet um 4 Uhr statt und im 5 Uhr werden die Türen abgeschlossen.

3.9 Der Empfang im Freien darf mit Hintergrundmusik untermalt werden. Die Location ist in jedem Fall zu unterrichten. Insbesondere ist die Abstimmung bei Besonderheiten / besonderen Auftritten mit der Location notwendig (Beispielsweise der Auftritt einer Blaskapelle). In der Eventhalle gibt es keine Vorgabe der Musiklautstärke. Sollte die Lautstärke jedoch einen angemessenen Rahmen übersteigen, behält sich der Vermieter vor, die Lautstärke senken zu lassen. Ab 23 Uhr ist darauf zu achten, dass die Außentüren geschlossen gehalten werden.

3.10 Bitte beachten Sie bei der Benutzung der Klimaanlage, dass die Türen ebenfalls geschlossen bleiben.

3.11 Luftballons dürfen an ausgewiesener Stelle steigen gelassen werden.

3.12 Ein Feuerwerk ist nicht gestattet. Dies gilt ebenfalls für ein Tortenfeuerwerk und Wunderkerzen, im Außen- und Innenbereich. Eine Feuershow bzw. der Gebrauch von Fackeln ist abzustimmen. Seifenblasen dürfen im Außenbereich und im Strohstall genutzt werden. Das Streuen von Konfetti, Reiskörner u. ä. ist untersagt. Damit verbundene Reinigungskosten werden dem Mieter weiterberechnet.

3.13 Eine Feuerstelle ist nicht vorhanden. Schwedenfeuer o.ä. sind mit der Eventlocation abzustimmen. Eine Outdoor-BBQ-Stelle ist eingerichtet. Offenes Feuer im Strohstall ist strikt untersagt.

3.14 Bodennebel einer Nebenmaschine ist gestattet. Brandmelder dürfen von dem Nebel nicht berührt werden.

3.15 Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet.

3.16 Der Vermieter ist berechtigt den überlassenen Veranstaltungsraum jederzeit auch gemeinsam mit Dritten zu betreten.

4. Halle & Equipment
4.1 Sollten Störungen oder Defekte an den vom Vermieter zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird der Vermieter unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nur abgeleitet werden, wenn diese Ansprüche gerichtlich festgelegt wurden.

4.2 Aus brandschutztechnischen Gründen müssen die vorgegebenen Bestuhlungsvarianten (Pläne) eingehalten werden, um die Fluchtwege freizuhalten. Bei Vertragsunterzeichnung wird der entsprechende Plan für die Veranstaltung schriftlich festgelegt.

4.3 Die Banketttische und -stühle sowie alle im Innenbereich befindlichen Einrichtungsgegenstände dürfen nicht im Außenbereich platziert werden.

4.4 Stromanschlüssen, darunter auch Starkstromanschlüsse, sind vorhanden. Bitte stimmen Sie mit dem Vertragspartner den Anschluss etwaiger Elektrogeräte (Bsp. E-Autos) ab, damit es zu keinem Kurzschluss oder anderen Schäden kommt.

5. Standortbedingte Hinweise
5.1 STENGs Landgut am Rotenberg bietet mehrere Aufenthaltsmöglichkeiten, sodass sich parallel andere Personen auf dem Gelände befinden können. Sollte eine Drohne im Einsatz sein, hat der Mieter im Einklang mit dem Drohnenflieger (Fotograf o.ä.) darauf zu achten, dass unabhängige Personen nicht von der Drohne beeinträchtigt, belästigt oder gefilmt werden.

5.2 Wir weisen auf unser, an die Location angrenzendes Beregnungsbecken hin. Die Location übernimmt keine Haftung, wenn Kinder bzw. stark alkoholisierte Gäste über den Zaun klettern. Dasselbe gilt für den gesamten landwirtschaftlichen Bereich rund um das Gelände. Dieser Bereich ist kein Spielplatz. Eltern haften für ihre Kinder.

5.3 Das Campieren oder Übernachten in Wohnmobilen /-wägen ist abzustimmen.

5.4 Die Natur steht bei uns im Fokus. Daher bitten wir Sie höflichst unseren Hof sowie die angrenzenden Felder nachhaltig sauber zu halten und keinen Müll auf dem Boden zu hinterlassen.

6. Speisen und Getränke
6.1 Es werden verpflichtend alle Getränke über die Location bezogen. Sollten mit der Location abgesprochene Getränke vom Mieter eingebracht werden, wird jede ausgeschenkte Flasche mit den von der Location festgelegten Korkgeldpreisen berechnet.

6.2 Das Equipment für die Zubereitung von Kaffee-Getränken ist über den Caterer zu beziehen.

6.3 Das Mitbringen von Speisen (außerhalb der Abstimmungen mit dem Caterer) und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind mit dem Vermieter abzustimmen.

6.4 Der Speisenbewirtungsvertrag besteht ausschließlich zwischen dem Endkunden bzw. Mieter und dem jeweiligen ausführenden Gastronomen (Catering-Unternehmen). Bei Mängeln in der Speisequalität, Menge oder Ausführung wendet sich der Mieter direkt an den Gastronomie-Betrieb.

7. Auf- und Abbau
7.1 Die Eventlocation steht ab dem Morgen des Veranstaltungstages zur Verfügung, frühestens ab 10 Uhr.

7.2 Insofern am Vortag keine Veranstaltung stattfindet ist eine frühere Nutzung der Räumlichkeiten möglich.

7.3 Die Organisation des Aufbaus durch externe Dienstleister (Bsp. Dekoration) ist vom Mieter selbst zu übernehmen. Er kann den Auftrag dafür auch dem für die Veranstaltung beauftragten Caterer erteilen.

7.4 Die Abholung der Dekoration oder sonstigen Dingen wie persönlichen Gegenständen ist am Folgetag möglich. Stimmen Sie bitte mit Ihrem Caterer ab, dass dieser jene Sachen an einen gesonderten Platz für die Abholung bereitstellt. Weiterhin ist zu beachten, dass diese am Tag nach der Feier bis spätestens 9 Uhr von Ihnen oder Dritten abzuholen sind.

7.5 Wir weisen Sie darauf hin Ihre persönlichen Gegenstände insbesondere Ihre Wertgeschenke direkt im Anschluss an die Veranstaltung mit nach Hause zu nehmen. Der Vermieter übernimmt für den Verlust keine Haftung.

7.6 Persönliche Gegenstände sind davon ausgenommen.

7.7 Vom Mieter zurückgelassener Sondermüll ist vom Mieter zu entsorgen. Übliche Veranstaltungsreste wie Glasflaschen o. ä. zählen darunter nicht. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, so behält sich der Vermieter das Recht vor, den Entsorgungsaufwand in Rechnung zu stellen.

8. Teilnehmerzahl und Änderungen der Veranstaltungszeit
8.1 Ergeben sich bereits im Vorfeld gravierende Änderungen bezüglich der Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so ist der Vermieter spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn darüber zu unterrichten.

8.2 Bitte stimmen Sie die finale Teilnehmerzahl mit dem von Ihnen ausgewählten Caterer ab. An dieser Stelle weisen wir Sie darauf hin, dass in jedem Fall die zulässige Personenzahl gemäß der gewählten Bestuhlungsvariante einzuhalten ist. Dies wird bereits im Vorfeld schriftlich im Mietvertrag festgesetzt.

8.3 Im Falle einer Veranstaltung ohne Bestuhlung hat der Vermieter darauf zu achten, dass die zulässige Gesamtzahl von 400 Personen nicht überschritten wird.

9. Übergabe des Mietobjektes
9.1 Mit Überlassung der Veranstaltungsräume kann jede Vertragspartei die gemeinsame Begehung und Besichtigung der Eventlocation einschließlich der technischen Einrichtungen verlangen. Stellt der Veranstalter Mängel oder Beschädigungen am Mietobjekt fest, sind diese dem Vermieter unverzüglich zur Kenntnis zu geben.

9.2 Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass die Eventlocation inklusive der darin befindlichen Einrichtungen schonend und pfleglich behandelt und in einem sauberen Zustand gehalten werden.

10. Haftung des Kunden für Schäden
10.1 Für Beschädigungen oder Verluste an Einrichtung oder Inventar in normalem Ermessen, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Mieter. Normale Gebrauchsspuren zählen darunter nicht. In diesem Zusammenhang ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung verpflichtend.

10.2 Der Veranstalter hat die Eventlocation in dem Zustand an den Betreiber zurückzugeben, wie er sie vom Vermieter übernommen hat. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind.

10.3 Der Veranstalter stellt den Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei. Diese Freistellungspflicht erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten.

11. Entgelt
11.1 Der Gesamtpreis für die Leistungen einschließlich der auf die einzelnen Leistungsarten entfallenden Preisanteile ergibt sich aus dem Angebot. Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.

11.2 Mit Annahme des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme fällig. Die Restzahlung erfolgt mit der Endabrechnung im Anschluss an die Veranstaltung.

11.3 Die Preise bestimmen sich nach der gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Die Endreinigung und Haftpflichtversicherung, sowie andere Zusatzkosten sind laut Vertrag zu bezahlen. Die Endreinigung beinhaltet das Beseitigen von Verschmutzungen im Normalausmaß. Extreme oder außerordentliche Verschmutzungen werden nach Zusatzaufwand an den Mieter weiterberechnet.

11.4 Der Vermieter behält sich das Recht vor, arbeitsintensive Sonderwünsche oder Leistungen des Mieters, welche außerhalb der von Landgut Steng angebotenen Gestaltungsmöglichkeiten liegen, in Rechnung zu stellen.

11.5 Durch den Mieter gebuchte Fremdleistungen sind vom Auftraggeber zu 100% zu bezahlen. Die notwendigen Anmeldungen und Kosten für anfallende Gebühren, Gestattungen oder Urheberrechte (GEMA) gehen zu Lasten des Mieters. Wird der Vermieter wegen Fehlens der notwendigen Erklärungen in Anspruch genommen, so stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei.

12. Zahlungsmodalitäten
12.1 Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum und ist ohne Abzug zahlbar.

12.2 Eine etwaige Reklamation des Mieters hat unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Arbeitstagen nach Ende der Veranstaltung, schriftlich und mit Gründen versehen zu erfolgen. Wird die Reklamation vom Vermieter anerkannt oder gerichtlich festgelegt, kann der Mieter unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit der Vorsatz, nicht.

12.3 Es gilt der jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss und Leistungserbringung geht zu Lasten des Mieters.

13. Rücktritt der Eventlocation
13.1 Der Vertragspartner ist berechtigt die Übergabe des Mietobjektes zu verweigern, soweit der Veranstalter seine vertraglich geschuldeten Zahlungspflichten nicht erfüllt hat.

13.2 Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere von der Eventlocation nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.
– die Eventlocation begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vertragspartners gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

13.3 Der berechtigte Rücktritt der Eventlocation begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

14. Rücktritt des Mieters
14.1 Der Rücktritt des Mieters bedarf der schriftlichen Form.

14.2 Bei Rücktritt durch den Mieter sind von diesem alle Rechnungen zu begleichen, die bis dahin mit der Auftragserteilung zusammenhängen.

14.3 Weiterhin ist im Falle eines Rücktritts des Veranstalters der Vermieter berechtigt, nachfolgend (14.4) mindestens in Rechnung zu stellen. Die Entgelte beziehen sich auf die vertraglich vereinbarte Bruttoangebotssumme.

14.4 Stornierungsbedingungen:
– bis zu 12 Monate vor der Veranstaltung: die Anzahlung wird in voller Höhe zurückerstattet, sofern kein Zusatzaufwand für die Location entstanden ist.
– bis zu 6 Monate vor der Veranstaltung: Einbehaltung der Anzahlung, falls eine Anzahlung verlangt und geleistet wurde.
– bis zu 3 Monate vor der Veranstaltung: die vereinbarten Mietkosten werden zu 80% in Rechnung gestellt.
– weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: die vereinbarten Mietkosten werden zu 100% in Rechnung gestellt.

14.5 Entscheidend für die Berechnung der oben genannten Fristen ist das Eingangsdatum der schriftlichen Auftragsstornierung.

14.6 Darüber hinaus behält sich die Eventlocation im Falle eines Rücktritts vor, eine Aufwendungspauschale in Höhe von 100 EURO in Rechnung zu stellen, unabhängig vom Eingangsdatum der Stornierung.

C. Gesonderte Bestimmungen im Rahmen der Brennwerkstatt

15. Vertragsschluss
15.1 Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen. Sollte die Bezahlung nicht 7 Tage vor der Veranstaltung eingegangen sein, so behält sich die Destillerie Steng das Recht vor, die Buchung zu stornieren.

15.2 Kunden, die auf den Namen eines Dritten einen Auftrag erteilen, haften bis zur Begleichung und Erfüllung der Forderung voll mit.

15.3 Das Seminarangebot richtet sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wir behalten uns vor, den Personalausweis des Teilnehmenden gegebenenfalls zu kontrollieren, um dessen Volljährigkeit zu prüfen.

16. Absage von Workshops der Brennwerkstatt durch die Destillerie Steng
16.1 Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung im Rahmen der Brennwerksatt wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin abzusagen. Zudem kann eine Veranstaltung aus nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit des Vertragspartners, höhere Gewalt) abgesagt werden. In diesem Falle wird die vom Kunden bereits entrichtete Gebühr zurückerstattet. Alternativ werden von der Destillerie Steng Ausweichtermine angeboten, die statt einer Rückerstattung vom Kunden beansprucht werden können.

17. Rücktritt durch den Kunden
17.1 Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Folgende Szenarien ergeben sich daraus:
– Erfolgt der Rücktritt mehr als 3 Monate vor der Veranstaltung sind 50 Prozent der Kosten als Stornokosten zu zahlen.
– Ab 3 Monate und bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung fallen 80 Prozent der Kosten als Stornokosten an.
– Erfolgt der Rücktritt 14 Tage oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn ist das volle Entgelt zu zahlen. Bei Nichtantritt durch den angemeldeten Teilnehmenden ist die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen.

18. Nimmt der Kunde während der Veranstaltung einzelne Veranstaltungsleistungen nicht in Anspruch, vermindert sich dadurch die vereinbarte Vergütung nicht.

19. Gutscheine
19.1 Gutscheine sind weder an eine Person noch an einen Veranstaltungstermin gebunden. Bei Einlösung des Gutscheins kann unter den verfügbaren Terminen frei gewählt werden. Die Einlösung gilt als verbindliche Anmeldung. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit, allerdings sind gegebenenfalls Preisangleichungen erforderlich.

D. Lieferungen & Elektronischer Geschäftsverkehr

20. Vertragsabschluss
20.1 Das Angebot ist freibleibend. Es richtet sich an die von der Destillerie STENG festgelegten Abnehmergruppen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit.

20.2 Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Destillerie STENG maßgebend, sofern er Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

21. Lieferung
21.1 Für die Lieferung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Destillerie STENG.

21.2 Die Destillerie STENG ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.

21.3 Die Lieferung erfolgt baldmöglichst, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart ist.

21.4 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse (z. B. Hitze, Hagel, Frost oder Frostgefahr) oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der Destillerie STENG – unmöglich oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, so wird die Destillerie STENG für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies berechtigt die Destillerie STENG auch, vom Vertrage zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Destillerie STENG seitens ihrer Vorlieferanten ist die Destillerie STENG von ihren Lieferungsverpflichtungen gegenüber Unternehmern ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Hilfs- oder Betriebsstoffe getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Die Destillerie STENG wird den Unternehmer über den Eintritt der o. g. Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistungen des Unternehmers unverzüglich erstatten.

21.5 Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können von der Destillerie STENG dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Der Versand – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten des Käufers, es sei denn, die Ware wird mit Fahrzeugen der Destillerie STENG befördert. Bei Versand an einen Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Die Destillerie STENG wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Transportversicherungen schließt die Destillerie STENG auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab.

21.6 Bei Kauf nach Probe gelten die von der Destillerie STENG gestellten Proben als Warenmuster. Die Lieferung erfolgt solange der Vorrat reicht. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, behalten wir uns vor, einen Folgejahrgang zu liefern.

21.7 Alle Lieferungen erfolgen an die vom Käufer angegebene Adresse. Fehlt die Adressenangabe, dann gilt der Kaufvertrag durch die Lieferung an die Hauptniederlassung des Käufers als erfüllt.

22. Verpackung
22.1 Bei Lieferung von Flaschenware werden die Produkte in handelsüblicher Weise verpackt. Leihverpackungen sind vom Käufer zu entleeren und unverzüglich in einwandfreiem Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

23. Mängelrügen vom Unternehmer
23.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Die Destillerie STENG haftet für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern außer in den Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB ein Jahr.

23.2 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB.

24. Kontrolle der Abrechnung
24.1 Von der Destillerie STENG erstellte Abrechnungen sind vom Unternehmer unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen. Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind der Destillerie STENG binnen 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Sollte die Destillerie STENG binnen der 14tägigen Frist keine Mitteilung des Unternehmers erhalten, ist der von der Destillerie STENG ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Unternehmer der Genossenschaft nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadenersatz verpflichtet.

25. Zahlung
25.1 Für die Zahlung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Destillerie STENG.

25.2 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig.

25.3 Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. Die Saldenmitteilungen der Destillerie STENG gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Destillerie STENG wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

25.4 Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Destillerie STENG nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.

26. Leistungsstörungen
26.1 Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Käufer bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Destillerie STENG kann im Falle der endgültigen Verweigerung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.

26.2 Wird der fällige Kaufpreis nach Mahnung nicht sofort bezahlt, so hat der Verbraucher Verzugszinsen von 5 %-Punkten, der Unternehmer Verzugszinsen von 8 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Die Destillerie STENG kann Vorauszahlungen, Teilvorauszahlungen oder Übergabe gegen Barzahlung verlangen.

26.3 Bei Abnahmeverzug des Käufers kann die Destillerie STENG die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihr geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf.

26.4 Die Destillerie STENG kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen oder von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Käufers oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

27. Eigentumsvorbehalt
27.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Destillerie STENG.

28. Haftung
28.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

28.2 Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

28.3 Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

28.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Destillerie STENG.

28.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

29. Erfüllungsort, anwendbares Recht
29.1 Die Geschäftsräume der Destillerie STENG sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Käufer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik befindet.

29.2 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer, der Unternehmer ist und der Destillerie STENG, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

30. Gerichtsstand
30.1 Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Destillerie STENG am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Beauftragt die Destillerie STENG mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche die Treuhand- oder Inkassostelle, so kann diese unter den vorgenannten Voraussetzungen auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen. Die Destillerie STENG oder die Inkassostelle können Klagen nach ihrer Wahl beim Amtsgericht erheben, auch wenn wegen der Höhe des Streitwertes das Landgericht zuständig wäre.

31. Rücksendekosten im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern
31.1 Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.

32. Wertersatzpflicht im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern
32.1 Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen nur zu leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Aus-probieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

33. Volljährigkeit
33.1 In unserem Shop dürfen nur Personen eine Bestellung aufgeben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit dem Betreten des Shops versichert der Kunde, dass er zum Konsum von alkoholischen Getränken berechtigt ist.

34. Gewährleistung
34.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung für alle angebotenen Waren.

E. Schlussbestimmungen

35. Erfüllungsort für beide Parteien ist der Ort von STENGs Landgut am Rotenberg. Es gilt deutsches Recht.

36. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Schriftform.

37. Der Vertragspartner sichert die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu. Die Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich für betriebliche Zwecke, der jederzeit schriftlich widersprochen werden kann.

38. Hinweis zur Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS Plattform): Unser Unternehmen nimmt derzeit nicht an den dort angebotenen Verfahren bei.

39. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden der Vertragspartei in Textform bekannt gegeben.

40. Salvatorische Klausel
40.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

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